, Brandenberger Philipp

Schutzkonzept für den Trainings- und Spielbetrieb ab 6. Juni 2020

Neue Rahmenbedingungen

Ab dem 6. Juni 2020 ist der Trainings- und Wettkampf- bzw. Spielbetrieb in allen Sportarten unter Einhaltung von vereinsspezifischen Schutzkonzepten wieder zulässig. Bei Sportaktivitäten, in denen wie im Fussball ein dauernder enger Körperkontakt erforderlich ist, müssen die Trainings und Spiele so gestaltet werden, dass sie ausschliesslich in beständigen Gruppen stattfinden, mit Führung einer entsprechenden Präsenzliste. Als enger Kontakt gilt dabei die längerdauernde (>15 Minuten) oder wiederholte Unterschreitung einer Distanz von 2 Metern ohne Schutzmassnahmen.  

Folgende fünf Grundsätze müssen im Trainings- und im Spielbetrieb zwingend eingehalten werden:  

1. Nur symptomfrei ins Training und an Spiele Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen und nicht als Zuschauer anwesend sein. Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.  

2. Abstand halten Bei der Anreise, beim Eintreten in die Sportanlage, in der Garderobe, bei Besprechungen, beim Zuschauen, beim Duschen, nach dem Training oder Spiel, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind zwei Meter Abstand nach wie vor einzuhalten und auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Training und im Spiel ist der Körperkontakt wieder zulässig. Pro Person müssen mindestens 10 m2 Trainingsfläche zur Verfügung stehen.  

3. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Training resp. Spiel gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld.  

4. Beschränkung der Anzahl anwesender Personen Es dürfen maximal 300 Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.) auf der Sportanlage anwesend sein. Für jeden Zusc

hauer sind mindestens 4 m2 zugängliche Fläche vorzusehen. Der Personenfluss (z.B. beim Betreten und Verlassen der Zuschauerbereiche) ist so zu lenken, dass die Distanz von zwei Metern zwischen den Besuchenden eingehalten werden kann.   5. Präsenzlisten führen Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Trainingseinheiten und Spiele Präsenzlisten aller anwesenden Personen (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Staff, Zuschauer, etc.). Der Verein bezeichnet für jedes Training und für jedes Spiel eine Person, die für die Vollständigkeit und die Korrektheit der Liste verantwortlich ist und die dafür sorgt, dass diese Liste dem/der Corona-Beauftragten des Vereins in vereinbarter Form zur Verfügung steht (vgl. Punkt 6). In welcher Form die Liste geführt wird (doodle, App, Excel, usw.) ist dem Verein freigestellt.  

6. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins Jede Organisation, welche die Wiederaufnahme des Trainings- und/oder Spielbetriebs plant, muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Bei unserem Verein ist dies Philipp Brandenberger. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn/sie wenden (Tel. +41 79 438 00 12 oder fcurnaesch1969@gmail.com)    

7. Besondere Bestimmungen  

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Urnäsch 02.06.2020                                                             Vorstand FC Urnäsch